A. Geltungsbereich
B. Vertragsschluss/Verjährung
C. Leistungen/Preise/Zahlung/Aufrechnung
D. Rücktritt des Gastes
E. Rücktritt von Benessere
a. Höhere Gewalt oder eine anderer nicht Benessere zu vertretender Umstand die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
b. Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsache (z.B. Person des Kunden oder des Zwecks) gebucht werden;
c. Benessere begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von Benessere in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- oder Organisationsbereich von Benessere zuzurechnen ist;
d. ein Fall der Ziffer 1. C) vorliegt,
e. der Gast nicht bis spätestens 18 Uhr des vereinbarten Anreisetages die vereinbarte Leistung in Anspruch nimmt und der Gast Benessere hierüber ausdrücklich in Kenntnis setzt,
f. über das Vermögen des Gastes ein Antrag über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, der Antrag mangels Masse abgelehnt oder das Verfahren eröffnet wurde oder sonstige Informationen nach Vertragsschluss über das Vermögen des Gastes bekannt werden, welche den Zahlungsanspruch von Benessere gefährden.
F. An- und Abreise
G. Haftung/Versicherung
2.000.000,00 € für Personenschäden
500.000,00 € für Sachschäden
50.000,00 € für Vermögensschäden
H. Informationen zur Online- Streitbeilegung
Die EU-Kommission bietet die Möglichkeit zur Online-Streitbeilegung auf einer von ihr betriebenen Online-Plattform. Diese Plattform ist über den externen Link zu erreichen: http://ec.europa.eu/consumers/odr
Zur Erfüllung der gesetzlichen Informationspflicht (§ 36 VSBG) weist Benessere darauf hin, dass sie grundsätzlich nicht bereit und verpflichtet ist, an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen.
I. Schlussbestimmungen
Benessere Hotelbetriebsgesellschaft mbH © 2022. Alle Rechte vorbehalten.
Website realisiert von Punktplanung.